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   OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00 Kart   

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https://dejure.org/2001,2280
OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00 Kart (https://dejure.org/2001,2280)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.08.2001 - U 2403/00 Kart (https://dejure.org/2001,2280)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. August 2001 - U 2403/00 Kart (https://dejure.org/2001,2280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Recht der Krankenkassen: Geltung der Wettbewerbsvorschriften für die Beziehung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern nach Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes Anwendbarkeit des

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Krankenkasse; Anwendbarkeit; GWB; Wiederverwendbare Hilfsmittel; Unlauterer Wettbewerb; Ausschreibung; Diskriminierungsverbot

  • Judicialis

    SGB V § 33; ; SGB V § 127; ; SGB V § 33 Abs. 5; ; SGB V § 33 Abs. 2; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 20 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot der Diskriminierung von Leistungserbringern durch gesetzliche Krankenkassen; Vergabe von Leistungen aufgrund von Ausschreibungen

  • rechtsportal.de

    Wettbewerb bei wiederverwendbaren Hilfsmittel - Beziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern - Oligopolstellung - marktstarkes Unternehmen - Diskrimierungsverbot - Ablehnung der Kostenübernahme gegenüber Leistungserbringern - Beachtung sozialrechtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 2 HKO 7200/00
  • OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00 Kar

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 33
  • JR 2002, 282
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Jena, 23.02.2000 - 2 U 1159/99
    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00
    Insoweit geht es nicht um den Angebotsmarkt der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern um den Nachfragemarkt nach Hilfsmitteln (OLG Jena, Urt. v. 23.03.2000 - 2 U 1159/99, WuW/E DER 500ff., 504).

    Vielmehr ist das gesetzgeberische Leitbild gerade von einem harmoninisierten Zusammenwirken der gesetzlichen Krankenkassen getragen, was auch für die Wertung im Rahmen des § 19 Abs. 2 GWB von Bedeutung ist (OLG Jena, Urt. v. 23.02.2000 - 2 U 1159/99, WuW/E DER 500ff., 503).

    ) Jedoch folgt daraus noch nicht ohne weiteres, dass jedwedes Verhalten eines einzelnen Oligopolmitgliedes an dem Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB zu messen ist (so aber offensichtlich OLG Jena, Urt. v. 23.02.2000 - 2 U 1159/99, OLG-NL 2000, 82ff., 84).

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00
    Auf diesen Sektor aber soll gerade nach § 2 Abs. 3 SGB V die Vielfalt der Leistungserbringer gewahrt werden (BGH, Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 34/80, BGHZ 82, 375ff., 390f.).

    Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsmitteln unter Einschaltung der dafür vorhandenen und eingerichteten Berufe in besonderem Maße dem Grundgedanken der Berufsfreiheit und der Freiheit des einzelnen zur wirtschaftlichen Entfaltung und zugleich dem allgemein gebilligten wirtschaftspolitischen Ziel der Förderung des Mittelstandes entspricht (BGH, Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 34/80, BGHZ 82, 375ff., 390f.).

  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00
    Bei einer funktionalen Betrachtungsweise stellen die Versicherten mit ihrem Nachfrageverhalten auf dem medizinischen Sach- und Dienstleistungsmarkt in einem weiteren Sinne lediglich Repräsentanten der Krankenkassen dar (Busche, OLG-NL 2000, 84ff., 85; grundlegend BGH, Urt. v. 12.03.1991 - KZR 26/89, BGHZ 114, 218ff., 229f.; zuletzt BGH, Urt. v. 14.03.2000 - KRZ 15/98, NJW 2000, 3426ff. 3427 r. Sp. sub 2. b. m. w. Nw.).

    Zielt die Interessenverfolgung darauf ab, den Leistungswettbewerb außer Kraft zu setzen, und führt sie zu einer im Einzelfall unangemessenen Einschränkung der Handlungsfreiheit des diskriminierten Unternehmens, so kann diese nicht als sachlich berechtigt angesehen werden (BGH, Urt. v. 12.03.1991 - KZR 26/89, BGHZ 114, 218ff., 233f. m. w. Nw.).

  • BGH, 14.03.2000 - KZR 15/98

    Zahnersatz aus Manila

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00
    Hierzu gehören auch die öffentlich-rechtlich verfassten Berufsorganisationen (BGH, Urt. v. 14.03.2000 - KZR 15/98, WRP 2000, 759ff., 760 sub II. 2. a.), zu deren Kreis die Klägerin gehört.

    Bei einer funktionalen Betrachtungsweise stellen die Versicherten mit ihrem Nachfrageverhalten auf dem medizinischen Sach- und Dienstleistungsmarkt in einem weiteren Sinne lediglich Repräsentanten der Krankenkassen dar (Busche, OLG-NL 2000, 84ff., 85; grundlegend BGH, Urt. v. 12.03.1991 - KZR 26/89, BGHZ 114, 218ff., 229f.; zuletzt BGH, Urt. v. 14.03.2000 - KRZ 15/98, NJW 2000, 3426ff. 3427 r. Sp. sub 2. b. m. w. Nw.).

  • BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93

    "Orthopädisches Schuhwerk"; Unbillige Behinderung eines Marktteilnehmers durch

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00
    aa) Im Rahmen dieses Tatbestandes kommt es nicht entscheidend darauf an, wie hoch der Marktanteil der Beklagten als Nachfragerin nach Hilfsmitteln i. S. des § 33 SGB V ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.03.1994 - KZR 9/93, GRUR 1994, 526f., 527).

    Die Nachfrage nach wiederverwendbaren Hilfsmitteln geht nur von Sozialversicherungsträgern und von Privatpersonen aus, die jedoch nach dem klaren Wortlaut des § 20 Abs. 2 GWB außer Betracht bleiben, soweit es um die Ausweichmöglichkeiten des behinderten oder diskrimierten Unternehmens geht (BGH, Urt. v. 22.03.1994 - KZR 9/93, NJW-RR 1994, 1199ff., 1199 r. Sp.).

  • LG Leipzig, 01.09.2000 - 2 HKO 7200/99
    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Leipzig, 2. Kammer für Handelssachen, vom 01.09.2000 (Az.: 2 HKO 7200/99) abgeändert.

    die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 01.09.2000 - Az.: 02 HKO 7200/99 - zu verurteilen, es bei Androhung von Ordnungsmitteln für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

  • BSG, 09.02.1989 - 3 RK 7/88

    Leihweise Weitergabe von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00
    Der Krankenkasse ist es damit im Grundsatz auch möglich, wiederverwendbare Hilfsmittel im Wege der Selbstabgabe an ihre Versicherten in Erfüllung des Versorgungsanspruchs zu überlassen (BSG, Urt. v. 09.02.1989 - 3 RK 7/88, NJW 1989, 2773f., 2774).
  • OLG Hamburg, 10.04.1997 - 3 U 164/92
    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00
    Da als Nachfrager für Hilfsmittel i. S. des § 33 SGB V nicht allein die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sondern auch die freiwillig Versicherten oder der geringe Anteil der nicht versicherten Personen in Betracht kommt, ist insoweit auf die Relation zwischen den bei der Beklagten versicherten Personenkreis und der jeweiligen Einwohnerzahl abzustellen (OLG Hamburg, Urt. v. 10.04.1997 - 3 U 164/92, NJW-RR 1998, 404ff., 405).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00
    Daher seien die Sozialgerichte nunmehr auch verpflichtet zu prüfen, ob die Auswirkungen des Handelns der Institutionen der gesetzlichen Krankenversicherung im Verhältnis zu den Leistungserbringern materiell kartellrechtswidrig seien (BSG, Urt. v. 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R, UA 14 = Anlagenband OLG Kl.; Engelmann, NZS 2000, 213ff., 220f.; Stelzer, SozVers 2000, 141ff., 145; ders., SozVers 2000, 169ff., 171f.; Hänlein/Kruse, NZS 2000, 165ff., 173, Knispel, NZS 2000, 379ff., 380).
  • BGH, 14.03.2000 - KZB 34/99

    Hörgeräteakustik; Rechtsweg für Ansprüche eines Leistungserbringers gegen eine

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00
    Aus der Neufassung der §§ 87 Abs. 1 GWB, 69 SGB V und 59 Abs. 2 SGG folgt vielmehr, dass für die Entscheidung des Rechtsstreits die Sozialgerichte zuständig sind (BGH, Beschl. v. 14.03.2000 - KZB 34/99, NJW 2000, 2749).
  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

    Soweit teilweise in der Rechtsprechung die Krankenversicherungen als öffentliche Auftraggeber angesehen worden sind, ist das Problem nicht angesprochen (so beispielsweise VK Bund Beschluss vom 5.9.2001, VK 1 ­ 23/01 und VK Hamburg Beschluss vom 21.4.2004, VgK FB 1/04; OLG Dresden Urteil vom 23.8.2001, U 2403/00 Kart, allerdings nur für die grundsätzliche Möglichkeit der Auftraggebereigenschaft).
  • LSG Thüringen, 30.01.2004 - L 6 RJ 914/03

    Anspruch auf Zuweisung von Versicherten; Durchführung von medizinischen

    Ein Teilhabeanspruch, den der Beschwerdeführer in einem ganz bestimmten Umfang begehrt, ist nur ausnahmsweise dann begründbar, wenn eine wettbewerbsrechtliche Diskriminierung anders nicht zu beseitigen ist (vgl. OLG Dresden vom 23. August 2001 - Az.: U 2403/00 Kart, nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - U (Kart) 46/00

    Anforderungen an die Vergabe von Aufträgen durch eine gesetzlichen Krankenkasse

    Ein vergleichbares Vorgehen, und zwar ebenfalls von Seiten der Beklagten, ist dem Senat lediglich aus dem Bundesland Sachsen bekannt (durch das von den Klägerinnen in Ablichtung vorgelegte Urteil des OLG Dresden vom 23.8.2001 - U 2403/00 Kart).
  • SG Hamburg, 17.02.2003 - S 22 KR 1917/02
    Sind die geschilderten Rahmenbedingungen der Wirtschaftlichkeit bei der Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln erfüllt, entspricht es dem gesetzlichen Regelungskonzept zugunsten der Privatautonomie der Versicherten und der Vielfalt der Leistungserbringer ( § 2 Abs. 3 S. 1 SGB V ), den Versicherten die Wahl des konkreten Leistungserbringers für die Hilfsmittelversorgung freizustellen (so auch OLG Dresden, Urteil vom 23. August 2001, NZS 2002, 33 ff.; Becker-Berke in: LPK-SGB V, § 127 Rn. 6; Heinze in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts - Bd. 1, § 40 Rn. 72; Rosenthal, Handbuch für die Leistungserbringer von Heil- und Hilfsmitteln und Krankenkassen, Stand 10.02, Teil D 20/103 f., so wohl auch BSG vom 24.1.1990, SozR 3-2500, § 125 Nr. 1 S. 6 f., anders jedoch für die Rechtlage vor in Kraft treten des SGB V S. 5.).
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